

Ich bin gerade auf dem Nachhauseweg mit einem Mitarbeiter der Müllabfuhr ins Gespräch gekommen. „Die Müllabfuhr habe ich vergessen. Die Gebühren für die Müllabfuhr habe ich bei meiner Kalkulation vergessen.“ Natürlich habe ich auch etwas von den Müllabfuhrgebühten, die ich ja anteilig über meine Miete zahle. Sonst würde sich der Müll vor der Türe stapeln. Aber ich habe auch etwas von den direkten und indirekten Steuern. Davon werden z. B. Schulen und Strassen finanziert, aber natürlich auch Politiker. (Frage an mich: Bin ich auch ein Politiker??? 😉). Aber ich habe mir schon vor langem ausgerechnet dass mir von meinem Bruttogehalt (Eine Pension wird steuerlich als Bruttoarbeitslohn behandelt, eine Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind Sonstige Einkünfte) überschlägig kalkuliert durch die Steuer- und Abgabenlast ein Betrag in Höhe von zwei Drittel weggenommen wird (da habe ich auch Einkommensteuer (die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer), Umsatzsteuer (das ist die Mehrwertsteuer), Krankenversicherung, Zölle, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, etc, Rundfunkgebühren, …. Mit einbezogen. Das bedeutet, dass in den effektiven Kauf von Waren und Dienstleistungen nur rund ein Drittel verbleibt. Ich will das mal so definieren. Fürs Sparen bleibt da praktisch nichts übrig. Jemand der einen normalen oder deutlich überdurchschnittlich hohen BAL hat, hat zwar einen höheren Steuersatz als ich, aber keine Steuer und Abgabenlast von zwei Drittel. Auf „die Millionen“, die er irgendwo angelegt hat, zahlt er nur ZAST, was auch eine Erhebungsform der Rest ist. Sobald ich diesen Blogbeitrag veröffentlicht habe, werde ich diesen Ausdrucken und als Verfassungsbeschwerde an das Bumdesverfassungsgericht faxen.
(durch Einfügen der beiden Fotos editiert).